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Schornsteinfegerinnung für den Bezirk des Regierungspräsidiums Tübingen
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Abgasleitungen



Abgasleitungen



Auch Abgasleitungen können verschmutzt sein.







Diese Abgasleitung war nur wenige Jahre im Einsatz.









Brandschutzabstand nicht eingehalten



Brandschutzabstand nicht eingehalten









Der Brandschutzabstand zwischen Rauchrohr und brennbarer Holzwand, betrug zwischen 5 und 8 cm.

Die Feuerstätte wurde dem Beziksschornsteinfegermeister zur Abnahme nicht gemeldet.

Die Feuerstätte wurde kurz nach der Feuerstättenschau aufgebaut.

Am Gebäude entstand ein Schaden von über 100.000 Euro.





Gefährlicher Mangel







Bei der Feuerstättenschau wurde diese Ausführung gefunden. Der Mieter hat in seinem Gebäude, das elektrisch beheizt wird, eine Zusatzfeuerstätte die mit festen Brennstoffen beheizt wird eingebaut. Die Rauchrohrführung wird durch brennbare Wände ohne einen Abstand geführt.



24.10.2003





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